NRW erlaubt Kopftuch für muslimische Lehrerinnen. Land streicht Privilegierung christlicher Werte aus Schulgesetz

Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit breiter Mehrheit die Privilegierung christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte aus dem Schulgesetz des Landes gestrichen. Damit wird das Tragen eines Kopftuchs für muslimische Lehrerinnen in den Schulen des Landes künftig erlaubt. Für die Gesetzes...

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Main Author: Nitschmann, Johannes (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: KNA 2015
In: Aktueller Dienst / Kultur
Year: 2015, Volume: 118, Pages: 32-33
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Head covering
B School law
B Quarreling
B North Rhine-Westphalia
Description
Summary:Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit breiter Mehrheit die Privilegierung christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte aus dem Schulgesetz des Landes gestrichen. Damit wird das Tragen eines Kopftuchs für muslimische Lehrerinnen in den Schulen des Landes künftig erlaubt. Für die Gesetzesänderung votierten am Mittwoch SPD, Grüne, CDU und die Piratenfraktion. Nur die FDP stimmte dagegen. Damit zog das Landesparlament in Düsseldorf die Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein grundsätzliches Kopftuch-Verbot an Schulen für unzulässig erklärt hatte
Contains:Enthalten in: Aktueller Dienst / Kultur