Niedersachsen gibt Kopftuch-Erlass für Schulen heraus

Das niedersächsische Kultusministerium hat zum Schulbeginn einen Erlass herausgegeben, der das Tragen von religiösen Kopfbedeckungen wie etwa Kopftüchern an öffentlichen Schulen neu regelt. Demnach ist es an niedersächsischen Schulen ab sofort grundsätzlich erlaubt, dass Lehrkräfte aller Fächer währ...

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Bibliographic Details
Format: Print Article
Language:German
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Published: 2015
In: Aktueller Dienst. Inland
Year: 2015, Volume: 208, Pages: 17
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Religious freedom
B Religious practice
B Head covering
B Lower Saxony
B Quarreling
B Reform
Description
Summary:Das niedersächsische Kultusministerium hat zum Schulbeginn einen Erlass herausgegeben, der das Tragen von religiösen Kopfbedeckungen wie etwa Kopftüchern an öffentlichen Schulen neu regelt. Demnach ist es an niedersächsischen Schulen ab sofort grundsätzlich erlaubt, dass Lehrkräfte aller Fächer während des Unterrichts ein Kopftuch tragen, wie das Kultusministerium am Montag in Hannover mitteilte. Bisher war das Tragen eines Kopftuchs lediglich während des islamischen Religionsunterrichts erlaubt, wovon eine Lehrkraft laut Ministerium auch Gebrauch machte
Contains:Enthalten in: Aktueller Dienst. Inland