Intransparenz einer Vereinbarung über Rückzahlung von Fortbildungskosten, Urteil vom 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Fortbildungskosten i.H.v. 7.177 €. Leitsatz: 1. Eine Klausel über die Erstattung von Ausbildungskosten genügt dem Transparenzgebot im § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann, wenn die entstehenden Kosten im Grunde der Höhe nach im Rahmen des Möglichen und Zumu...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: C. H. Beck 2013
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2013, Volume: 1, Pages: 37
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Labor law
B Continued education
B Germany Bundesarbeitsgericht
B Kostenerstattung
Description
Summary:Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Fortbildungskosten i.H.v. 7.177 €. Leitsatz: 1. Eine Klausel über die Erstattung von Ausbildungskosten genügt dem Transparenzgebot im § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann, wenn die entstehenden Kosten im Grunde der Höhe nach im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angegeben sind. 2 . Ist eine Vertragsklausel über die Rückzahlung von Fortbildungskosten wegen eines Verstoßes gegen das Tranzparenzgebot in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, hat der Verwender der Klausel regelmäßig keinen Anspruch auf Erstattung der Fortbildungskosten nach §§ 812 ff. BGB
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen