Teilzeitarbeit in einem Heim der kirchlichen Jugendhilfe, Urteil vom 16.10.2007

Leitsatz: § 15b BAT-KF begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Änderung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit. Die Verringerung der Arbeitszeit kann der kirchliche Arbeitgeber nur wegen entgegenstehenden dringenden dienstlichen oder betrieblichen Belangen ablehnen. Hi...

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Published in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Civil service regulations
B Working time
B State law of churches
B Labor law
Description
Summary:Leitsatz: § 15b BAT-KF begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Änderung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit. Die Verringerung der Arbeitszeit kann der kirchliche Arbeitgeber nur wegen entgegenstehenden dringenden dienstlichen oder betrieblichen Belangen ablehnen. Hierzu hat er darzulegen, dass unter den in seinem Betrieb bestehenden Bedingungen (hier: Einrichtung der Kinder- und Jugendpflege) das Arbeitskonzept ausschließlich durch Vollzeitbeschäftigung umgesetzt werden kann.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946