Urteil vom 11.2.1993 - 6 AZR 98/92
Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 lit. i. MTB II wird der Arbeiter bei der Erstkommunion eines Kindes unter Fortzahlung des Lohnes für einen Arbeitstag von der Arbeit freigestellt. Die am Tag nach der Erstkommunion stattfindenden Danksagungsfeierlichkeiten begründen keinen Freistellungsanspruch; dies gilt auc...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Beck
1993
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In: |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht <München>
Year: 1993, Volume: 10, Pages: 1003-1004 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Working time
B Jurisdiction B First communion B Vacation B Labor law |
Summary: | Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 lit. i. MTB II wird der Arbeiter bei der Erstkommunion eines Kindes unter Fortzahlung des Lohnes für einen Arbeitstag von der Arbeit freigestellt. Die am Tag nach der Erstkommunion stattfindenden Danksagungsfeierlichkeiten begründen keinen Freistellungsanspruch; dies gilt auch dann, wenn die Erstkommunion auf einen dienstplanmäßig arbeitsfreien Tag fällt |
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ISSN: | 0943-7525 |
Contains: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht |