Urteil vom 11.2.1993 - 6 AZR 98/92

Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 lit. i. MTB II wird der Arbeiter bei der Erstkommunion eines Kindes unter Fortzahlung des Lohnes für einen Arbeitstag von der Arbeit freigestellt. Die am Tag nach der Erstkommunion stattfindenden Danksagungsfeierlichkeiten begründen keinen Freistellungsanspruch; dies gilt auc...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 1993
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht <München>
Year: 1993, Volume: 10, Pages: 1003-1004
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Working time
B Jurisdiction
B First communion
B Vacation
B Labor law
Description
Summary:Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 lit. i. MTB II wird der Arbeiter bei der Erstkommunion eines Kindes unter Fortzahlung des Lohnes für einen Arbeitstag von der Arbeit freigestellt. Die am Tag nach der Erstkommunion stattfindenden Danksagungsfeierlichkeiten begründen keinen Freistellungsanspruch; dies gilt auch dann, wenn die Erstkommunion auf einen dienstplanmäßig arbeitsfreien Tag fällt
ISSN:0943-7525
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht