Abzug von Kirchensteuer nur im Jahr der Zahlung, Beschluss vom 08.10.2007 - XI B 112/06

Leitsatz: Angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts der §§ 10 Abs. 1 Nr. 4, 11 Abs. 2 Satz 1 EStG kommt eine Auslegung dieser Regelungen dahingehend, dass in einem späteren Veranlagungszeitraum gezahlte Kirchensteuer unter bestimmten Voraussetzungen bereits in einem früheren Veranlagungszeitrum a...

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企業作者: Deutschland, Bundesfinanzhof (Author)
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語言:Undetermined language
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出版: ˜deœ Gruyter 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, 卷: 50, Pages: 200-201
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B 教稅
B 國家教會法
B
B Kirchensteuerrecht
B 司法判決
B 稅法
實物特徵
總結:Leitsatz: Angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts der §§ 10 Abs. 1 Nr. 4, 11 Abs. 2 Satz 1 EStG kommt eine Auslegung dieser Regelungen dahingehend, dass in einem späteren Veranlagungszeitraum gezahlte Kirchensteuer unter bestimmten Voraussetzungen bereits in einem früheren Veranlagungszeitrum als Sonderausgabe abgezogen werden kann, nicht in Betracht
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946