Abzug / Anrechnung von Kirchensteuer bei Kirchensteuerfestsetzung, Urteil vom 01.08.2003 - 10 K 1670/03

Leitsatz: Für den Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe ist das Zu- und Abflussprinzip in § 11 EStG maßgebend, das heißt, es kommt allein darauf an, ob ein Betrag in einem bestimmten Jahr bezahlt oder erstattet worden ist. Demgegenüber basiert die Kirchensteueranrechnung auf einer rechtlichen Zu...

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Published in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Corporate Author: Bayern, Finanzgericht, München (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2008
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Tax law
B Church tax law
Description
Summary:Leitsatz: Für den Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe ist das Zu- und Abflussprinzip in § 11 EStG maßgebend, das heißt, es kommt allein darauf an, ob ein Betrag in einem bestimmten Jahr bezahlt oder erstattet worden ist. Demgegenüber basiert die Kirchensteueranrechnung auf einer rechtlichen Zuordnung, das heißt, es ist allein maßgebend, für welches Jahr ein Betrag bezahlt oder erstattet worden ist.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946