Priesterlose Eucharistiefeier
Nikolasch: "Da durch die "Wir-Form" der Eucharistischen Hochgebete ausgedrückt wird, dass die gesamte versammelte Gemeinde das Gedächtnis des Herrn begeht und den Vater bittet, seinen Geist herabzusenden, damit die Zeichen von Brot und Wein zum Leib und Blut Jesu Christi werden, bewir...
Κύριος συγγραφέας: | |
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Τύπος μέσου: | Εκτύπωση Άρθρο |
Γλώσσα: | Γερμανικά |
Έλεγχος διαθεσιμότητας: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
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Έκδοση: |
Arbeitskreis Imprimatur
2012
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Στο/Στη: |
Imprimatur
Έτος: 2012, Τόμος: 45, Σελίδες: 127-134 |
Σημειογραφίες IxTheo: | SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο |
Άλλες λέξεις-κλειδιά: | B
Καθολική Εκκλησία (μοτίβο) Codex iuris canonici 1983. can. 900
B Εκκλησιαστική εξουσία B Θεία Ευχαριστία <μοτίβο> B Weiherecht B Sakramentenrecht B Εξουσία χειροτονίας |
Σύνοψη: | Nikolasch: "Da durch die "Wir-Form" der Eucharistischen Hochgebete ausgedrückt wird, dass die gesamte versammelte Gemeinde das Gedächtnis des Herrn begeht und den Vater bittet, seinen Geist herabzusenden, damit die Zeichen von Brot und Wein zum Leib und Blut Jesu Christi werden, bewirkt die Gemidne auch in ihrer Gesamtheit das Geschehen, entsprechend dem Wort des Herrn: Wo zwei oder drei in meinem, d. h. seiner gedenkend versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen. Wo immer also eine Gemeinde sich versammelt, normalerweise unter der Leitung des ordinierten Vorstehers, um in der Feier des Mahles des Herrn zu gedenken, dort ist der Herr entsprechend seiner Zusage auch im Mahl in der Mitte gegenwärtig. Entscheidend ist aber nicht der Vorsteher, der im Namen der Gemeinde handelt und spricht, sondern die Gemeinde selbst." |
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ISSN: | 0946-3178 |
Περιλαμβάνει: | Enthalten in: Imprimatur
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