Teilweise Entziehung des Sorgerechts bei Schulverweigerung aus religiösen Gründen, Beschluss vom 01.09.2005 - 6 WF 298/05

Weder das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Recht der Eltern auf freie Erziehung ihrer Kinder noch die in Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. das Recht auf ungestörte Religionsausübung begründen einen Anspruch der Eltern auf Befreiung ihrer Kinder von der...

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企業作者: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Hamm (Author)
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語言:Undetermined language
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出版: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, 卷: 47, Pages: 310-320
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 義務教育
B Schulrecht
B 宗教自由
B 司法判決
實物特徵
總結:Weder das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Recht der Eltern auf freie Erziehung ihrer Kinder noch die in Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. das Recht auf ungestörte Religionsausübung begründen einen Anspruch der Eltern auf Befreiung ihrer Kinder von der allgemeinen Schulpflicht und damit verbundener Genehmigung von Heimunterricht. Auch bei religiös motivierter Weigerung der Eltern, an der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht mitzuwirken, kommt ein teilweiser Entzug des Sorgerechts in Betracht.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946