Tischgebet im Kindergarten, Nichtannahmebeschluss vom 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03

Leitsatz: Der Grundsatz der Subsidiarität kann auch bei einem abgeschlossenen Eilverfahren zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen, wenn Verfassungsverstöße gerügt werden, die sich nicht speziell auf das Eilverfahren beziehen, sondern Fragen aufwerfen, die sich genau so im Hauptsacheverf...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2008
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2008, Volume: 44, Pages: 243-247
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Elternrechte
B Education
B Nursery school
B Child
B Constitutional law
B Prayer
Description
Summary:Leitsatz: Der Grundsatz der Subsidiarität kann auch bei einem abgeschlossenen Eilverfahren zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen, wenn Verfassungsverstöße gerügt werden, die sich nicht speziell auf das Eilverfahren beziehen, sondern Fragen aufwerfen, die sich genau so im Hauptsacheverfahren stellen, so dass dieses geeignet ist, der behaupteten verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen. Zur Frage des Ausgleichs unterschiedlicher Grundrechtspositionen bei Realisierung eines Erziehungskonzepts, das ein Tischgebet in einem kommunalen Kindergarten vorsieht.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946