Tischgebet im Kindergarten, Nichtannahmebeschluss vom 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03

Leitsatz: Der Grundsatz der Subsidiarität kann auch bei einem abgeschlossenen Eilverfahren zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen, wenn Verfassungsverstöße gerügt werden, die sich nicht speziell auf das Eilverfahren beziehen, sondern Fragen aufwerfen, die sich genau so im Hauptsacheverf...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland. VerfasserIn (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2008
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2008, Band: 44, Seiten: 243-247
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Elternrechte
B Erziehung
B Gebet
B Kind
B Kindergarten
B Verfassungsrecht
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Der Grundsatz der Subsidiarität kann auch bei einem abgeschlossenen Eilverfahren zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen, wenn Verfassungsverstöße gerügt werden, die sich nicht speziell auf das Eilverfahren beziehen, sondern Fragen aufwerfen, die sich genau so im Hauptsacheverfahren stellen, so dass dieses geeignet ist, der behaupteten verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen. Zur Frage des Ausgleichs unterschiedlicher Grundrechtspositionen bei Realisierung eines Erziehungskonzepts, das ein Tischgebet in einem kommunalen Kindergarten vorsieht.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946