Sozialhilfe für Konfirmationsbekleidung, Beschluss vom 29.04.2003 - 4 B 126/03
Leitsätze: Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, umfasst der notwendige Lebensunterhalt nicht nur physiologisch Notwendiges, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf...
Corporate Author: | |
---|---|
Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
2007
|
In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Volume: 43, Pages: 247-250 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Alimony
B Jurisdiction B Germany B Social aid |
Summary: | Leitsätze: Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, umfasst der notwendige Lebensunterhalt nicht nur physiologisch Notwendiges, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (hier: angemessene Kleidung für die Teilnahme an einer Konfirmationsfeier). Es sind damit auch die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen, wobei hinsichtlich des Maßstabes darauf Bedacht zu nehmen ist, was sich Personen, deren Einkommen dem im Geltungsbereich der jeweiligen Regelsätze erzielten durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt unterer Lohngruppen zuzüglich Kindergeld und Wohngeld entspricht, aus ihren bescheidenen Mitteln üblicherweise leisten können. |
---|---|
ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
|