Sozialhilfe für Konfirmationsbekleidung, Beschluss vom 29.04.2003 - 4 B 126/03

Leitsätze: Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, umfasst der notwendige Lebensunterhalt nicht nur physiologisch Notwendiges, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Braunschweig, Verwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: ˜deœ Gruyter 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Volume: 43, Pages: 247-250
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Alimony
B Jurisdiction
B Germany
B Social aid
Description
Summary:Leitsätze: Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, umfasst der notwendige Lebensunterhalt nicht nur physiologisch Notwendiges, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (hier: angemessene Kleidung für die Teilnahme an einer Konfirmationsfeier). Es sind damit auch die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen, wobei hinsichtlich des Maßstabes darauf Bedacht zu nehmen ist, was sich Personen, deren Einkommen dem im Geltungsbereich der jeweiligen Regelsätze erzielten durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt unterer Lohngruppen zuzüglich Kindergeld und Wohngeld entspricht, aus ihren bescheidenen Mitteln üblicherweise leisten können.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946