Sozialhilfe für Besuch der Erstkommunionfeier eines Enkelkindes, Beschluss vom 16.04.2003 - 2 L 398/03

Leitsätze: Die sozialhilferechtlich gebotene Orientierung an Lebensgewohnheiten und Leistungsfähigkeit der unteren Einkommensgruppen bedeutet, dass Beihilfen des Sozialhilfeträgers lediglich für eine Erstkommunionfeier im kleinen Kreis in schlichter Form gewährt werden können. Zu dem zu berücksichti...

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Main Author: VG Aachen (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Volume: 43, Pages: 241-244
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Alimony
B Jurisdiction
B Germany
B Social aid
Description
Summary:Leitsätze: Die sozialhilferechtlich gebotene Orientierung an Lebensgewohnheiten und Leistungsfähigkeit der unteren Einkommensgruppen bedeutet, dass Beihilfen des Sozialhilfeträgers lediglich für eine Erstkommunionfeier im kleinen Kreis in schlichter Form gewährt werden können. Zu dem zu berücksichtigenden Personenkreis zählen das Kommunionkind, dessen Eltern, Großeltern und Paten nicht aber die im Haushalt einer Großmutter lebenden Kinder.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946