Anrechnung erstatteter Kirchensteuer auf den Sonderausgabenabzug im Erstattungsjahr. Beschluss vom 02.02.1996
Leitsatz: Wird einbehaltene Kirchensteuer, die im Jahr der Einbehaltung als Sonderausgabe berücksichtigt worden ist, in einem späteren Veranlagungszeitraum erstattet, so ist die erstattete Kirchensteuer mit der im Jahr der Erstattung einbehaltenen Kirchensteuer zu verrechnen und nur der Differenzbet...
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格式: | Print Article |
語言: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
出版: |
de Gruyter
2000
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2000, 卷: 34, Pages: 27-28 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
教稅
B 司法判決 B 稅法 |
總結: | Leitsatz: Wird einbehaltene Kirchensteuer, die im Jahr der Einbehaltung als Sonderausgabe berücksichtigt worden ist, in einem späteren Veranlagungszeitraum erstattet, so ist die erstattete Kirchensteuer mit der im Jahr der Erstattung einbehaltenen Kirchensteuer zu verrechnen und nur der Differenzbetrag als Sonderausgabe abziehbar. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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