Nacherhebung von Kirchensteuer bei unterschiedlichem Hebesatz an Wohnort und Arbeitsstelle, Urteil vom 23.05.1986 - 8 C 47.84

Leitsatz: Es ist aus hinreichenden Gründen der Verwaltungspraktikabilität sachlich gerechtfertigt, bei unterschiedlichem Kirchensteuerhebesatz an Wohnsitz und Arbeitsstätte nur von solchen Steuerpflichtigen Kirchensteuer nachzuerheben, die entweder einkommensteuerpflichtig sind oder einen Lohnsteuer...

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Published in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Corporate Author: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Tax law
B Church tax
Description
Summary:Leitsatz: Es ist aus hinreichenden Gründen der Verwaltungspraktikabilität sachlich gerechtfertigt, bei unterschiedlichem Kirchensteuerhebesatz an Wohnsitz und Arbeitsstätte nur von solchen Steuerpflichtigen Kirchensteuer nachzuerheben, die entweder einkommensteuerpflichtig sind oder einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946