Anrechnung erstatteter Kirchensteuer auf den Sonderausgabenabzug im Erstattungsjahr. Beschluss vom 02.02.1996

Leitsatz: Wird einbehaltene Kirchensteuer, die im Jahr der Einbehaltung als Sonderausgabe berücksichtigt worden ist, in einem späteren Veranlagungszeitraum erstattet, so ist die erstattete Kirchensteuer mit der im Jahr der Erstattung einbehaltenen Kirchensteuer zu verrechnen und nur der Differenzbet...

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Ente Autore: Deutschland, Bundesfinanzhof (Autore)
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Pubblicazione: ˜deœ Gruyter 2000
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Anno: 2000, Volume: 34, Pagine: 27-28
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Giurisprudenza <motivo>
B Diritto tributario
B Imposta ecclesiastica
Descrizione
Riepilogo:Leitsatz: Wird einbehaltene Kirchensteuer, die im Jahr der Einbehaltung als Sonderausgabe berücksichtigt worden ist, in einem späteren Veranlagungszeitraum erstattet, so ist die erstattete Kirchensteuer mit der im Jahr der Erstattung einbehaltenen Kirchensteuer zu verrechnen und nur der Differenzbetrag als Sonderausgabe abziehbar.
ISSN:0340-8760
Comprende:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946