Anrechnung erstatteter Kirchensteuer auf den Sonderausgabenabzug im Erstattungsjahr. Beschluss vom 02.02.1996
Leitsatz: Wird einbehaltene Kirchensteuer, die im Jahr der Einbehaltung als Sonderausgabe berücksichtigt worden ist, in einem späteren Veranlagungszeitraum erstattet, so ist die erstattete Kirchensteuer mit der im Jahr der Erstattung einbehaltenen Kirchensteuer zu verrechnen und nur der Differenzbet...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
de Gruyter
2000
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2000, Band: 34, Seiten: 27-28 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Steuerrecht
B Rechtsprechung B Kirchensteuer |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Wird einbehaltene Kirchensteuer, die im Jahr der Einbehaltung als Sonderausgabe berücksichtigt worden ist, in einem späteren Veranlagungszeitraum erstattet, so ist die erstattete Kirchensteuer mit der im Jahr der Erstattung einbehaltenen Kirchensteuer zu verrechnen und nur der Differenzbetrag als Sonderausgabe abziehbar. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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