Berücksichtigung des Kirchensteuerabzugs bei der Festsetzung des Altersübergangsgeldes, Urteil vom 15.09.1994 - 11 RAr 97/93

Leitsätze: 1. Die Vorschrift des § 111 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AFG, wonach bei der Bestimmung der Leistungssätze für das Arbeitslosengeld ein Kirchensteuerhebesatz als gesetzlicher Abzug, der allgemein bei Arbeitnehmern anfällt, anzusetzen ist, ist jedenfalls solange als verfassungsmäßig anzusehen, als...

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Corporate Author: Deutschland, Bundessozialgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1998, Volume: 32, Pages: 327-337
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Old-age pension plan
B Church tax law
Description
Summary:Leitsätze: 1. Die Vorschrift des § 111 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AFG, wonach bei der Bestimmung der Leistungssätze für das Arbeitslosengeld ein Kirchensteuerhebesatz als gesetzlicher Abzug, der allgemein bei Arbeitnehmern anfällt, anzusetzen ist, ist jedenfalls solange als verfassungsmäßig anzusehen, als dem Gesetzgeber die durch den Beschluss des BVerfG vom 23.3.1994 - 1 BvL 8/85 - (KirchE 32, 103) aufgegebene Überprüfung nicht möglich war. 2. §§ 111 Abs. 2, 249 c Abs. 10 AFG verletzen Art. 3 GG nicht dadurch, dass für das Beitrittsgebiet keine besonderen Arbeitslosengeld-Leistungssätze vorgesehen sind und mithin der Umstand, dass bestimmte gesetzliche Abzüge vom Arbeitslohn im Beitrittsgebiet niedriger sind bzw. waren und Kirchensteuern überwiegend nicht anfallen, unberücksichtigt bleibt. 3. Art. 3 GG wird nicht dadurch verletzt, dass infolge der Generalverweisung des § 249 e Abs. 3 AFG auf § 111 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AFG auch bei den Leistungssätzen für das Altersübergangsgeld ein Kirchensteuersatz anzusetzen ist, obwohl bei der Mehrheit der Arbeitnehmer im Beitrittsgebiet Kirchensteuern nicht anfallen (Weiterführung von BSGE 73, 195 = SozR 3 - 4100 § 249 e Nr. 3).
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946