Zulassung zum Weltanschauungsunterricht an Berliner Schulen, Beschluss vom 07.08.1996 - 6 B 19.96

Leitsatz: Ein Landesgesetzgeber ist bundesverfassungsrechtlich nicht gehindert den Weltanschauungsgemeinschaften einen Anspruch auf Zulassung zum Weltanschauungsunterricht an öffentlichen Schulen auch ohne de Einschränkung einer inhaltlichen Unterscheidbarkeit von anderen Weltanschauungsgemeinschaft...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2000
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2000, Band: 34, Seiten: 311-313
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Weltanschauung
B Schulrecht
B Berlin
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Ein Landesgesetzgeber ist bundesverfassungsrechtlich nicht gehindert den Weltanschauungsgemeinschaften einen Anspruch auf Zulassung zum Weltanschauungsunterricht an öffentlichen Schulen auch ohne de Einschränkung einer inhaltlichen Unterscheidbarkeit von anderen Weltanschauungsgemeinschaften zu gewähren.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946