Genehmigungsfähigkeit einer privaten Humanistischen Schule als Weltanschauungsschule. Urteil vom 24.4.2012 (2 A 271/10)

Leitsatz: Eine Weltanschauung iSv Art. 7 Abs. 5 GG bestimmt das Gepräge einer Schule, wenn sie für die Gestaltung von Erziehung und Unterricht in den verschiedenen Unterrichtsfächern nicht nur methodisch, sondern bei der Behandlung der jeweils berührten Sinn- und Wertfragen auch inhaltlich grundlege...

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Corporate Author: Bremen, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 59, Pages: 330-356
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B School
B Erection of
B World view
B Private school
B School law
B Ideological association
Description
Summary:Leitsatz: Eine Weltanschauung iSv Art. 7 Abs. 5 GG bestimmt das Gepräge einer Schule, wenn sie für die Gestaltung von Erziehung und Unterricht in den verschiedenen Unterrichtsfächern nicht nur methodisch, sondern bei der Behandlung der jeweils berührten Sinn- und Wertfragen auch inhaltlich grundlegend ist. Für die Gewährleistung eines hinreichend gefestigten Bestandes der Weltanschauung ist darüber hinaus auch ein Minimum an Organisationsgrad einer wie auch immer organisierten Weltanschauungsvereinigung unvermeidlich und daher voraussetzend. Der Humanistische Verband Deutschland erfüllt die Voraussetzungen einer Weltanschauungsvereinigung. Zur Frage, ob eine private Grundschule den Anforderungen einer Weltanschauungsschule entspricht.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946