Pauschalierte Lohnkirchensteuer in Niedersachsen, Urteil vom 17.07.1991 - 13 L 96/89

Leitsatz: Auch eine pauschalierte Lohnsteuer kann als Maßstabssteuer für Lohnkirchensteuer dienen. Hierfür besteht in Niedersachsen eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Es ist nicht geboten, bei Lohnkirchensteuerpauschalierung zu berücksichtigen, ob die Arbeitsstätte im Bereich der steuererheben...

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Detalhes bibliográficos
Publicado no:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Autor Corporativo: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Língua não determinada
Verificar disponibilidade: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
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Publicado em: ˜deœ Gruyter 1996
Em: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Niedersachsen
B Direito tributário
B Imposto eclesiástico
B Legislação sobre o imposto eclesiástico
B Jurisprudência
Descrição
Resumo:Leitsatz: Auch eine pauschalierte Lohnsteuer kann als Maßstabssteuer für Lohnkirchensteuer dienen. Hierfür besteht in Niedersachsen eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Es ist nicht geboten, bei Lohnkirchensteuerpauschalierung zu berücksichtigen, ob die Arbeitsstätte im Bereich der steuererhebenden kirchlichen Körperschaft liegt und wie hoch der tatsächliche Anteil der Kirchensteuerpflichtigen in der Belegschaft ist.
ISSN:0340-8760
Obras secundárias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946