Pauschalierte Lohnkirchensteuer in Niedersachsen, Urteil vom 17.07.1991 - 13 L 96/89

Leitsatz: Auch eine pauschalierte Lohnsteuer kann als Maßstabssteuer für Lohnkirchensteuer dienen. Hierfür besteht in Niedersachsen eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Es ist nicht geboten, bei Lohnkirchensteuerpauschalierung zu berücksichtigen, ob die Arbeitsstätte im Bereich der steuererheben...

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Publié dans:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Collectivité auteur: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Langue indéterminée
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Publié: ˜deœ Gruyter 1996
Dans: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Niedersachsen
B Jurisprudence
B Législation sur l’impôt ecclésiastique
B Impôt ecclésiastique
B Droit fiscal
Description
Résumé:Leitsatz: Auch eine pauschalierte Lohnsteuer kann als Maßstabssteuer für Lohnkirchensteuer dienen. Hierfür besteht in Niedersachsen eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Es ist nicht geboten, bei Lohnkirchensteuerpauschalierung zu berücksichtigen, ob die Arbeitsstätte im Bereich der steuererhebenden kirchlichen Körperschaft liegt und wie hoch der tatsächliche Anteil der Kirchensteuerpflichtigen in der Belegschaft ist.
ISSN:0340-8760
Contient:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946