Pauschalierte Lohnkirchensteuer in Niedersachsen, Urteil vom 17.07.1991 - 13 L 96/89

Leitsatz: Auch eine pauschalierte Lohnsteuer kann als Maßstabssteuer für Lohnkirchensteuer dienen. Hierfür besteht in Niedersachsen eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Es ist nicht geboten, bei Lohnkirchensteuerpauschalierung zu berücksichtigen, ob die Arbeitsstätte im Bereich der steuererheben...

Descripción completa

Guardado en:  
Detalles Bibliográficos
Publicado en:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Autor Corporativo: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Lengua no determinada
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Gargar...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publicado: ˜deœ Gruyter 1996
En: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Clasificaciones IxTheo:SB Derecho canónico
Otras palabras clave:B Niedersachsen
B Derecho tributario
B Impuesto eclesiástico
B Legislación sobre el impuesto eclesiástico
B Jurisprudencia
Descripción
Sumario:Leitsatz: Auch eine pauschalierte Lohnsteuer kann als Maßstabssteuer für Lohnkirchensteuer dienen. Hierfür besteht in Niedersachsen eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Es ist nicht geboten, bei Lohnkirchensteuerpauschalierung zu berücksichtigen, ob die Arbeitsstätte im Bereich der steuererhebenden kirchlichen Körperschaft liegt und wie hoch der tatsächliche Anteil der Kirchensteuerpflichtigen in der Belegschaft ist.
ISSN:0340-8760
Obras secundarias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946