Pauschalierte Lohnkirchensteuer in Niedersachsen, Urteil vom 17.07.1991 - 13 L 96/89
Leitsatz: Auch eine pauschalierte Lohnsteuer kann als Maßstabssteuer für Lohnkirchensteuer dienen. Hierfür besteht in Niedersachsen eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Es ist nicht geboten, bei Lohnkirchensteuerpauschalierung zu berücksichtigen, ob die Arbeitsstätte im Bereich der steuererheben...
Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
de Gruyter
1996
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Niedersachsen
B Steuerrecht B Kirchensteuerrecht B Rechtsprechung B Kirchensteuer |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Auch eine pauschalierte Lohnsteuer kann als Maßstabssteuer für Lohnkirchensteuer dienen. Hierfür besteht in Niedersachsen eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Es ist nicht geboten, bei Lohnkirchensteuerpauschalierung zu berücksichtigen, ob die Arbeitsstätte im Bereich der steuererhebenden kirchlichen Körperschaft liegt und wie hoch der tatsächliche Anteil der Kirchensteuerpflichtigen in der Belegschaft ist. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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