Pauschalierte Lohnkirchensteuer in Niedersachsen, Urteil vom 17.07.1991 - 13 L 96/89

Leitsatz: Auch eine pauschalierte Lohnsteuer kann als Maßstabssteuer für Lohnkirchensteuer dienen. Hierfür besteht in Niedersachsen eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Es ist nicht geboten, bei Lohnkirchensteuerpauschalierung zu berücksichtigen, ob die Arbeitsstätte im Bereich der steuererheben...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Niedersachsen
B Steuerrecht
B Kirchensteuerrecht
B Rechtsprechung
B Kirchensteuer
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Auch eine pauschalierte Lohnsteuer kann als Maßstabssteuer für Lohnkirchensteuer dienen. Hierfür besteht in Niedersachsen eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Es ist nicht geboten, bei Lohnkirchensteuerpauschalierung zu berücksichtigen, ob die Arbeitsstätte im Bereich der steuererhebenden kirchlichen Körperschaft liegt und wie hoch der tatsächliche Anteil der Kirchensteuerpflichtigen in der Belegschaft ist.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946