Vollabdeckung einer Grabstätte, Beschluss vom 11.04.1997 - 19 A 1211/96

1. Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Vollabdeckung einer Grabstätte besteht nicht, wenn die Vollabdeckung gegen Normen der Friedhofssatzung verstößt, die das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beachten. 2. Grabmalgestaltungsvorschriften in der Friedhofssatzung sind zuläs...

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Collectivité auteur: Nordrhein-Westfalen, Oberverwaltungsgericht (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publié: Berliner Wissenschafts-Verlag 1998
Dans: Kirche & Recht
Année: 1998, Pages: 258
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Friedhofsordnung
B Législation sur les cimetières
B Jurisprudence
Description
Résumé:1. Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Vollabdeckung einer Grabstätte besteht nicht, wenn die Vollabdeckung gegen Normen der Friedhofssatzung verstößt, die das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beachten. 2. Grabmalgestaltungsvorschriften in der Friedhofssatzung sind zulässig, wenn sie eine ungehinderte Leichenverwesung innerhalb der Ruhezeit gewährleisten sollen und daher der Verwirklichung des Friedhofszwecks dienen. 3. Jedenfalls, wenn durch ein geologisch-bodenkundliches Gutachten geklärt ist, dass das Verbot der Vollabdeckung der Grabstätte zur Erreichung des Friedhofszwecks geeignet ist, verstößt dieses Gebot nicht gegen Art. 2 Abs. 1 GG. 4. Dem Friedhofsträger steht bei der Entscheidung, welche geeigneten Maßnahmen er zur Erreichung des Friedhofszwecks treffen will, ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Vgl.: NJW 51 (1998), 3298
Description:= [Fach] 985, S. 60-61
ISSN:0947-8094
Contient:Enthalten in: Kirche & Recht