Vollabdeckung einer Grabstätte, Beschluss vom 11.04.1997 - 19 A 1211/96

1. Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Vollabdeckung einer Grabstätte besteht nicht, wenn die Vollabdeckung gegen Normen der Friedhofssatzung verstößt, die das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beachten. 2. Grabmalgestaltungsvorschriften in der Friedhofssatzung sind zuläs...

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Published in:Kirche & Recht
Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 1998
In: Kirche & Recht
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Friedhofsordnung
B Cemetery law
Description
Summary:1. Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Vollabdeckung einer Grabstätte besteht nicht, wenn die Vollabdeckung gegen Normen der Friedhofssatzung verstößt, die das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beachten. 2. Grabmalgestaltungsvorschriften in der Friedhofssatzung sind zulässig, wenn sie eine ungehinderte Leichenverwesung innerhalb der Ruhezeit gewährleisten sollen und daher der Verwirklichung des Friedhofszwecks dienen. 3. Jedenfalls, wenn durch ein geologisch-bodenkundliches Gutachten geklärt ist, dass das Verbot der Vollabdeckung der Grabstätte zur Erreichung des Friedhofszwecks geeignet ist, verstößt dieses Gebot nicht gegen Art. 2 Abs. 1 GG. 4. Dem Friedhofsträger steht bei der Entscheidung, welche geeigneten Maßnahmen er zur Erreichung des Friedhofszwecks treffen will, ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Vgl.: NJW 51 (1998), 3298
Item Description:= [Fach] 985, S. 60-61
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht