Die Ehefähigkeit von Homosexuellen
Bier zeigt auf, dass Homosexualität zu Recht als Standardbeispiel für den Anwendungsfall des can. 1095.3 genannt wird und warum sie die Tatbestandsmerkmale, die in can. 1095.3 genannt werden, erfüllt. Jedoch verweist der Autor auf die Tatsache, dass bereits 1973 die American Psychiatric Association...
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Tipo de documento: | Print Artigo |
Idioma: | Língua não determinada |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Publicado em: |
Echter
1998
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Em: |
Bonn-Budapest
Ano: 1998, Páginas: 53-104 |
Classificações IxTheo: | SB Direito canônico |
Outras palavras-chave: | B
Psique
B Homossexualidade B Incapacidade matrimonial B Matrimônio B Igreja católica Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3 |
Parallel Edition: | Não eletrônico
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Resumo: | Bier zeigt auf, dass Homosexualität zu Recht als Standardbeispiel für den Anwendungsfall des can. 1095.3 genannt wird und warum sie die Tatbestandsmerkmale, die in can. 1095.3 genannt werden, erfüllt. Jedoch verweist der Autor auf die Tatsache, dass bereits 1973 die American Psychiatric Association Homosexualität aus ihrem Katalog der psychischen Störungen gestrichen hat, was einen Zweifel begründen könnte, Homosexualität mit einer psychischen Abweichung zu identifizieren. Es sei außerdem abzuwarten, ob nicht die Genforschung in Zukunft Ergebnisse vorlegen könnte, denen zufolge Homosexualität als eine "normale, unveränderbare Variante der menschlichen Sexualentwicklung" anzusehen sei. Dies hätte zur Folge, dass der hier diskutierte Sachverhalt gar nicht mehr von der Norm des can. 1095.3 erfasst werden könnte. Dies sieht Bier als einen Anlass, darüber nachzudenken, ob die Ursachen des Unvermögens nicht besser eine Ausweitung und Verallgemeinerung erfahren müssten |
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ISBN: | 3429019737 |
Obras secundárias: | Enthalten in: Bonn-Budapest
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