Die Ehefähigkeit von Homosexuellen

Bier zeigt auf, dass Homosexualität zu Recht als Standardbeispiel für den Anwendungsfall des can. 1095.3 genannt wird und warum sie die Tatbestandsmerkmale, die in can. 1095.3 genannt werden, erfüllt. Jedoch verweist der Autor auf die Tatsache, dass bereits 1973 die American Psychiatric Association...

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Détails bibliographiques
Auteur principal: Bier, Georg 1959- (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Langue indéterminée
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Publié: Echter 1998
Dans: Bonn-Budapest
Année: 1998, Pages: 53-104
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Homosexualité
B Église catholique Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Mariage
B Incapacité matrimoniale
B Psyché
Édition parallèle:Non-électronique
Description
Résumé:Bier zeigt auf, dass Homosexualität zu Recht als Standardbeispiel für den Anwendungsfall des can. 1095.3 genannt wird und warum sie die Tatbestandsmerkmale, die in can. 1095.3 genannt werden, erfüllt. Jedoch verweist der Autor auf die Tatsache, dass bereits 1973 die American Psychiatric Association Homosexualität aus ihrem Katalog der psychischen Störungen gestrichen hat, was einen Zweifel begründen könnte, Homosexualität mit einer psychischen Abweichung zu identifizieren. Es sei außerdem abzuwarten, ob nicht die Genforschung in Zukunft Ergebnisse vorlegen könnte, denen zufolge Homosexualität als eine "normale, unveränderbare Variante der menschlichen Sexualentwicklung" anzusehen sei. Dies hätte zur Folge, dass der hier diskutierte Sachverhalt gar nicht mehr von der Norm des can. 1095.3 erfasst werden könnte. Dies sieht Bier als einen Anlass, darüber nachzudenken, ob die Ursachen des Unvermögens nicht besser eine Ausweitung und Verallgemeinerung erfahren müssten
ISBN:3429019737
Contient:Enthalten in: Bonn-Budapest