Inability, Dublin, 11.07.1985

Die Klägerin und der Beklagte heirateten im August 1979. Schon vor der Eheschließung vertraute der Beklagte der Klägerin seine transvestitischen Neigungen an. Im Laufe der Zeit wurden diese Neigungen immer ausgeprägter und zusätzlich durch Alkoholprobleme und Gewaltsamkeit unterstützt. Die Trennung...

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Bibliographic Details
Main Author: Kelly, Donal (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1985
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1985, Volume: 21, Pages: 48-51
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Eheführungsunfähigkeit
B Jurisdiction
B Psyche
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
Description
Summary:Die Klägerin und der Beklagte heirateten im August 1979. Schon vor der Eheschließung vertraute der Beklagte der Klägerin seine transvestitischen Neigungen an. Im Laufe der Zeit wurden diese Neigungen immer ausgeprägter und zusätzlich durch Alkoholprobleme und Gewaltsamkeit unterstützt. Die Trennung wurde im April 1981 vollzogen. Am 9. März 1984 reichte die Klägerin Ehenichtigkeitsklage aufgrund der Unfähigkeit ihres Mannes ein, die ehelichen Verpflichtungen zu erfüllen. Am 11.07.1985 erging ein affirmatives Urteil in dieser Sache
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland