Die Ehefähigkeit von Homosexuellen

Bier zeigt auf, dass Homosexualität zu Recht als Standardbeispiel für den Anwendungsfall des can. 1095.3 genannt wird und warum sie die Tatbestandsmerkmale, die in can. 1095.3 genannt werden, erfüllt. Jedoch verweist der Autor auf die Tatsache, dass bereits 1973 die American Psychiatric Association...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Bier, Georg 1959- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: Echter 1998
In: Bonn-Budapest
Jahr: 1998, Seiten: 53-104
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Psique
B Homosexualidad
B Incapacidad matrimonial
B Movimiento juvenil católico Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Matrimonio
Parallele Ausgabe:Nicht-Elektronisch
Beschreibung
Zusammenfassung:Bier zeigt auf, dass Homosexualität zu Recht als Standardbeispiel für den Anwendungsfall des can. 1095.3 genannt wird und warum sie die Tatbestandsmerkmale, die in can. 1095.3 genannt werden, erfüllt. Jedoch verweist der Autor auf die Tatsache, dass bereits 1973 die American Psychiatric Association Homosexualität aus ihrem Katalog der psychischen Störungen gestrichen hat, was einen Zweifel begründen könnte, Homosexualität mit einer psychischen Abweichung zu identifizieren. Es sei außerdem abzuwarten, ob nicht die Genforschung in Zukunft Ergebnisse vorlegen könnte, denen zufolge Homosexualität als eine "normale, unveränderbare Variante der menschlichen Sexualentwicklung" anzusehen sei. Dies hätte zur Folge, dass der hier diskutierte Sachverhalt gar nicht mehr von der Norm des can. 1095.3 erfasst werden könnte. Dies sieht Bier als einen Anlass, darüber nachzudenken, ob die Ursachen des Unvermögens nicht besser eine Ausweitung und Verallgemeinerung erfahren müssten
ISBN:3429019737
Enthält:Enthalten in: Bonn-Budapest