Vereinsrecht, Beschluss vom 08.04.1997 - 15 W 11/97

1. Die religiöse Vereinigungfreiheit gebietet es, gerade auf dem Gebiet des Vereinsrechts das Eigenverständnis einer Religionsgemeinschaft bei der Auslegung und Handhabung des einschlägigen Rechts zu berücksichtigen. Auch bei der Handhabung zwingender Vorschriften sind Auslegungsspielräume zugunsten...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Nordrhein-Westfalen. VerfasserIn Hamm (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: 1998
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 1998, Volume: 43, Pages: 532-535
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Association
Description
Summary:1. Die religiöse Vereinigungfreiheit gebietet es, gerade auf dem Gebiet des Vereinsrechts das Eigenverständnis einer Religionsgemeinschaft bei der Auslegung und Handhabung des einschlägigen Rechts zu berücksichtigen. Auch bei der Handhabung zwingender Vorschriften sind Auslegungsspielräume zugunsten der Religionsgemeinschaft zu nutzen, sowiet nicht unabweisbare Rücksichten auf die Sicherheit des Rechtsverkehrs und auf die Rechte anderer entgegenstehen. 2. Es fällt unter die Regelungskompetenz eines kirchlichen Vereins, diesen entgegen den zwingenden Vorschriften des Vereinsrechts auch mit weniger als sieben Mitgliedern zu gründen
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht