Nochmals zum Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis, Beschluss vom 04.07.1996 - 11B 24/96

Die Frage, welches Gewicht die Gründe haben müssen, die angesichts des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts der Glaubensfreiheit die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft rechtfertigen können, lässt sich nicht rechtsgrundsätzlich klären, son...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Berliner Wissenschafts-Verlag 1997
In: Kirche & Recht
Jahr: 1997, Seiten: 133
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Glaubensfreiheit
B Staatskirchenrecht
B Rechtsprechung
B Sondernutzung
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Frage, welches Gewicht die Gründe haben müssen, die angesichts des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts der Glaubensfreiheit die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft rechtfertigen können, lässt sich nicht rechtsgrundsätzlich klären, sondern nur im jeweiligen konkreten Einzelfall entscheiden. Vgl.: NJW 50 (1997), 408; NVwZ 16 (1997), 272
Beschreibung:= [Fach] 985, S. 39
ISSN:0947-8094
Enthält:Enthalten in: Kirche & Recht