Nochmals zum Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis, Beschluss vom 04.07.1996 - 11B 24/96
Die Frage, welches Gewicht die Gründe haben müssen, die angesichts des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts der Glaubensfreiheit die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft rechtfertigen können, lässt sich nicht rechtsgrundsätzlich klären, son...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
1997
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In: |
Kirche & Recht
Jahr: 1997, Seiten: 133 |
IxTheo Notationen: | SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Glaubensfreiheit
B Staatskirchenrecht B Rechtsprechung B Sondernutzung |
Zusammenfassung: | Die Frage, welches Gewicht die Gründe haben müssen, die angesichts des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts der Glaubensfreiheit die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft rechtfertigen können, lässt sich nicht rechtsgrundsätzlich klären, sondern nur im jeweiligen konkreten Einzelfall entscheiden. Vgl.: NJW 50 (1997), 408; NVwZ 16 (1997), 272 |
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Beschreibung: | = [Fach] 985, S. 39 |
ISSN: | 0947-8094 |
Enthält: | Enthalten in: Kirche & Recht
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