Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 2008 (1 BvR 462/06) zum Ausschluss eines Theologieprofessors aus der Theologenausbildung nach Lossagung vom Christentum
Leitsätze: 1. Für Hochschullehrer ist Kern der Wissenschaftsfreiheit das Recht, ihr Fach in Forschung und Lehre zu vertreten. Soweit staatliche Maßnahmen, die auf ihre Stellung als beamtete Hochschullehrer einwirken, spezifisch wissenschaftsrelevante Aspekte ihrer Tätigkeit betreffen, ist Art. 5 Abs...
格式: | Print Article |
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語言: | German |
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出版: |
Schöningh
2008
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In: |
Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 2008, 卷: 177, 發布: 2, Pages: 585-596 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
德國, Bundesverfassungsgericht
/ 大學教授
/ 新教神學
/ 信條性
/ 國家教會法
/ 司法判決
/ Geschichte 2008
/ 德國
/ 國家教會法
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IxTheo Classification: | FB Theological education KBB German language area KDD Protestant Church SA Church law; state-church law SD Church law; Protestant Church |
Further subjects: | B
國家教會法
B 新教教會 B 神學系 B 德國 Bundesverfassungsgericht B Lehrbefugnis B 泉 B 大學教授 B 司法判決 B Theologenausbildung B 德國 |
總結: | Leitsätze: 1. Für Hochschullehrer ist Kern der Wissenschaftsfreiheit das Recht, ihr Fach in Forschung und Lehre zu vertreten. Soweit staatliche Maßnahmen, die auf ihre Stellung als beamtete Hochschullehrer einwirken, spezifisch wissenschaftsrelevante Aspekte ihrer Tätigkeit betreffen, ist Art. 5 Abs. 3 GG und nicht Art. 33 Abs. 5 GG Prüfmaßstab. 2. Das Grundgesetz erlaubt die Errichtung theologischer Fakultäten an staatlichen Hochschulen im Rahmen von Recht und Pflicht des Staates, Bildung und Wissenschaft an den staatlichen Universitäten zu organisieren. Dabei muss der Staats das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft berücksichtigen, deren Theologie Gegenstand des Unterrichts ist. 3. Die Wissenschaftsfreiheit von Hochschullehrern der Theologie findet ihre Grenzen am Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft und an dem durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Recht der Fakultät, ihre Identität als theologische Fakultät zu wahren und ihre Aufgaben in der Theologenausbildung zu erfüllen. 4. Zum Recht der Hochschullehrer auf Teilhabe an der akademischen Ausbildung. (NJW 62 [2009] 2190-2195). |
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ISSN: | 0003-9160 |
Contains: | In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
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