Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Oktober 1991 (31 REMiet 1/91) zur Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in eine kirchliche Mietwohnung

Hat der Vermieter an der Aufnahme des Lebensgefährten ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 549 II S. 1 BGB, dann kann auch eine Kirchengemeinde oder eine sonstige kirchliche Institution als Vermieterin die Erlaubnis nicht allein deshalb als unzumutbar im Sinne von § 549 II S. 1 HS 2 BGB ablehne...

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出版: Schöningh 1991
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1991, 卷: 160, 發布: 2, Pages: 580-585
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 婚姻
B Wiederverheiratete Geschiedene
B 司法判決
實物特徵
總結:Hat der Vermieter an der Aufnahme des Lebensgefährten ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 549 II S. 1 BGB, dann kann auch eine Kirchengemeinde oder eine sonstige kirchliche Institution als Vermieterin die Erlaubnis nicht allein deshalb als unzumutbar im Sinne von § 549 II S. 1 HS 2 BGB ablehnen, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Widerspruch zu Glauben und Lehre der Kirche steht
ISSN:0003-9160
Contains:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht