Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in eine kirchliche Mietwohnung, Entscheid vom 23.10.1991 - 30 RE Miet 1/91

1. Die Berechtigung des Wohnungsmieters, einen (nichtehelichen) Lebensgefährten anderen Geschlechts in die Wohnung aufzunehmen, ist nach § 549 Abs. 2 BGB zu beurteilen. 2. Hat der Mieter an der Aufnahme des Lebensgefährten ein berechtigtes Interesse iSv § 549 Abs. 2 Satz 1 BGB, dann kann auch eine K...

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Published in:Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Hamm (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Luchterhand 1992
In: Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Cohabitation
Description
Summary:1. Die Berechtigung des Wohnungsmieters, einen (nichtehelichen) Lebensgefährten anderen Geschlechts in die Wohnung aufzunehmen, ist nach § 549 Abs. 2 BGB zu beurteilen. 2. Hat der Mieter an der Aufnahme des Lebensgefährten ein berechtigtes Interesse iSv § 549 Abs. 2 Satz 1 BGB, dann kann auch eine Kirchengemeinde oder eine sonstige kirchliche Institution als Vermieterin die Erlaubnis nicht allein deshalb als unzumutbar iSv § 549 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BGB ablehnen, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Widerspruch zu Glauben und Lehre der Kirche steht
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Miet- und Raumrecht