Urteil vom 12.9.1991 - 4 Sa 72/91

Auch bei einem Verstoß gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre ist die Wirksamkeit einer ordentlichen personenbedingten Kündigung einer im Arbeitsverhältnis mit der Deutschen Caritas stehenden Altenpflegerin von einer umfassenden Interessenabwägung abhängig. Im Einzelfall kann der grundgeset...

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Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Landesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 1992
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Year: 1992, Volume: 9, Pages: 648-652
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Wiederverheiratete Geschiedene
Description
Summary:Auch bei einem Verstoß gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre ist die Wirksamkeit einer ordentlichen personenbedingten Kündigung einer im Arbeitsverhältnis mit der Deutschen Caritas stehenden Altenpflegerin von einer umfassenden Interessenabwägung abhängig. Im Einzelfall kann der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie gegenüber dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht im Rahmen der Interessenabwägung Vorrang haben
ISSN:0943-7525
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht