Verbot von Kopfbedeckungen auf Personalausweisbildern bei Angehörigen der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters", Beschlus vom 15.05.2018 - 5 So 72/17
Ein Vergleich mit dem Kopftuch muslimischer Frauen, bei denen im Einzelfall aus religiösen Gründen eine Ausnahme vom Gebot des kopfbedeckungsfreien Ausweisbildes möglich sein kann, geht fehl. Denn dort geht es um Personen, die glaubhaft und ernsthaft nach ihrer religiösen oder weltanschaulichen Über...
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Формат: | Print Статья |
Язык: | Немецкий |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Опубликовано: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
2018
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В: |
Kirche & Recht
Год: 2018, Том: 24, Страницы: 295-296 |
Индексация IxTheo: | SA Церковное право |
Другие ключевые слова: | B
Судопроизводство (мотив)
B Свобода вероисповедания B Церковно-государственное право |
Итог: | Ein Vergleich mit dem Kopftuch muslimischer Frauen, bei denen im Einzelfall aus religiösen Gründen eine Ausnahme vom Gebot des kopfbedeckungsfreien Ausweisbildes möglich sein kann, geht fehl. Denn dort geht es um Personen, die glaubhaft und ernsthaft nach ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung stets eine Kopfbedeckung tragen müssen und denen ein innerer Konflikt wegen eines Verstoßes gegen dieses Gebot erspart werden soll. Von einer solchen "Ernsthaftigkeit" kann demgegenüber bei den Anhängern des "Pastafarianismus" bzw. der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" keine Rede sein. Dass es sich bei dem dortigen "Glaubensbekenntnis" und den weiteren Bekundungen um nichts anderes als um satirische Religionsparodie handelt, ist offensichtlich. Zudem ergibt sich aus der Selbstdarstellung dieser "Kirche", dass sie gerade keinerlei Gebote gegenüber ihren Mitgliedern aufstellt. (Zusammenfassung von Prof. Dr. Felix Paarhammer) |
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ISSN: | 0947-8094 |
Второстепенные работы: | Enthalten in: Kirche & Recht
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