Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." ist weder eien Religionsgemeinschaft noch eine Weltanschauungsgemeinschaft, Urteil vom 02.08.2017 - 4 U 84/16

1. Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." ist weder eine Religionsgemeinschaft noch eine Weltanschauungsgemeinschaft. 2. Der Verein hat keinen religiösen Bezug und der Gottesfrage kommt keine zentrale Bedeutung zu. Der Verein bezeichnet sich in seiner Satzung...

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Bibliographic Details
Published in:Kirche & Recht
Corporate Author: Brandenburg, Oberlandesgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 2017
In: Kirche & Recht
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Religious freedom
Description
Summary:1. Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." ist weder eine Religionsgemeinschaft noch eine Weltanschauungsgemeinschaft. 2. Der Verein hat keinen religiösen Bezug und der Gottesfrage kommt keine zentrale Bedeutung zu. Der Verein bezeichnet sich in seiner Satzung selbst als "Weltanschauungsgemeinschaft", "Religionssatire" und als "künstlerisches Mittel (...), um in satiretypischer Art intolerante und dogmatische Anschauungen und Handlungen zu überhöhen und zu hinterfragen." Eine Gottheit, der von den Mitgliedern des klagenden Vereins ernsthaft kultische Verehrung zuteil werden soll, ist das "fliegende Spaghettimonster" indes nicht. 3. Weil der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V." keine Weltanschauungsgemeinschaft darstellt, ist das Land Brandenburg nicht aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes dazu verpflichtet, den Verein mit Religionsgemeinschaften gleich zu behandeln. (Leitsätze der Redaktion)
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht