Verbot von Kopfbedeckungen auf Personalausweisbildern bei Angehörigen der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters", Beschlus vom 15.05.2018 - 5 So 72/17
Ein Vergleich mit dem Kopftuch muslimischer Frauen, bei denen im Einzelfall aus religiösen Gründen eine Ausnahme vom Gebot des kopfbedeckungsfreien Ausweisbildes möglich sein kann, geht fehl. Denn dort geht es um Personen, die glaubhaft und ernsthaft nach ihrer religiösen oder weltanschaulichen Über...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Tedesco |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Pubblicazione: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
2018
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In: |
Kirche & Recht
Anno: 2018, Volume: 24, Pagine: 295-296 |
Notazioni IxTheo: | SA Diritto ecclesiastico |
Altre parole chiave: | B
Giurisprudenza <motivo>
B Libertà di religione B Diritto in materia di chiesa di stato |
Riepilogo: | Ein Vergleich mit dem Kopftuch muslimischer Frauen, bei denen im Einzelfall aus religiösen Gründen eine Ausnahme vom Gebot des kopfbedeckungsfreien Ausweisbildes möglich sein kann, geht fehl. Denn dort geht es um Personen, die glaubhaft und ernsthaft nach ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung stets eine Kopfbedeckung tragen müssen und denen ein innerer Konflikt wegen eines Verstoßes gegen dieses Gebot erspart werden soll. Von einer solchen "Ernsthaftigkeit" kann demgegenüber bei den Anhängern des "Pastafarianismus" bzw. der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" keine Rede sein. Dass es sich bei dem dortigen "Glaubensbekenntnis" und den weiteren Bekundungen um nichts anderes als um satirische Religionsparodie handelt, ist offensichtlich. Zudem ergibt sich aus der Selbstdarstellung dieser "Kirche", dass sie gerade keinerlei Gebote gegenüber ihren Mitgliedern aufstellt. (Zusammenfassung von Prof. Dr. Felix Paarhammer) |
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ISSN: | 0947-8094 |
Comprende: | Enthalten in: Kirche & Recht
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