Änderung der Vornamen Maria und Hedwig wegen abwendung von der katholischen Kirche, Urteil vom 21.06.2017 - 3 A 755/16
Die Religionsfreiheit umfasst auch die äußere Freiheit den Glauben in der Öffentlichkeit zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten. Anders als bei der Hinzufügung eines zusätzlichen Vornamens aus religiösen Gründen, sind die beiden Vornahmen "Maria" und "Hedwig" aufgrund ih...
Autor Corporativo: | |
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Tipo de documento: | Print Artigo |
Idioma: | Alemão |
Verificar disponibilidade: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Publicado em: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
2017
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Em: |
Kirche & Recht
Ano: 2017, Volume: 23, Páginas: 245-246 |
Classificações IxTheo: | SA Direito eclesiástico |
Outras palavras-chave: | B
Legislação sobre a Igreja nacional
B Legislação sobre o nome B Jurisprudência |
Resumo: | Die Religionsfreiheit umfasst auch die äußere Freiheit den Glauben in der Öffentlichkeit zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten. Anders als bei der Hinzufügung eines zusätzlichen Vornamens aus religiösen Gründen, sind die beiden Vornahmen "Maria" und "Hedwig" aufgrund ihrer heutigen weitgehend säkularen Bedeutung nicht mehr dazu geeignet vornehmlich eine Identifizierung des Namensträgers mit dem katholischen Glauben zu bewirken. Eine Ablegung stellt demzufolge keine öffentlich sichtbare und nachvollziehbare Distanzierung von der Religion dar. (Leitsätze der Redaktion) |
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ISSN: | 0947-8094 |
Obras secundárias: | Enthalten in: Kirche & Recht
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