Namensrechtsstreit - Unterlassung der Verwendung des Namens einer Kirchengemeinde, Urteil vom 29.9.2016 - 6 U 23/15
Leitzsatz Esist nicht fernliegend, dass der Verkehr zwischen der Klägerin und einem unter dem gleichen Namen in Keitum neu eröffneten Unternehmen einen Zusammenhang vermutet und davon ausgeht, dass es sich mit der Klägerin über die Verwendung des gleichen Namens verständigt habe. Das gilt jedenfalls...
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Язык: | Немецкий |
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Опубликовано: |
2016
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В: |
Kirche & Recht
Год: 2016, Том: 22, Страницы: 278-279 |
Индексация IxTheo: | SB Каноническое право |
Другие ключевые слова: | B
Право на имя
B Община B Судопроизводство (мотив) |
Итог: | Leitzsatz Esist nicht fernliegend, dass der Verkehr zwischen der Klägerin und einem unter dem gleichen Namen in Keitum neu eröffneten Unternehmen einen Zusammenhang vermutet und davon ausgeht, dass es sich mit der Klägerin über die Verwendung des gleichen Namens verständigt habe. Das gilt jedenfalls dann, wenn Art und Inhalt der Geschäftstätigkeit eine solche Verständigung als möglich erscheinen lassen |
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ISSN: | 0947-8094 |
Второстепенные работы: | Enthalten in: Kirche & Recht
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