Namensrechtsstreit - Unterlassung der Verwendung des Namens einer Kirchengemeinde, Urteil vom 29.9.2016 - 6 U 23/15

Leitzsatz Esist nicht fernliegend, dass der Verkehr zwischen der Klägerin und einem unter dem gleichen Namen in Keitum neu eröffneten Unternehmen einen Zusammenhang vermutet und davon ausgeht, dass es sich mit der Klägerin über die Verwendung des gleichen Namens verständigt habe. Das gilt jedenfalls...

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Соавтор: Niedersachsen Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Автор)
Формат: Print Статья
Язык:Немецкий
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Опубликовано: 2016
В: Kirche & Recht
Год: 2016, Том: 22, Страницы: 278-279
Индексация IxTheo:SB Каноническое право
Другие ключевые слова:B Право на имя
B Община
B Судопроизводство (мотив)
Описание
Итог:Leitzsatz Esist nicht fernliegend, dass der Verkehr zwischen der Klägerin und einem unter dem gleichen Namen in Keitum neu eröffneten Unternehmen einen Zusammenhang vermutet und davon ausgeht, dass es sich mit der Klägerin über die Verwendung des gleichen Namens verständigt habe. Das gilt jedenfalls dann, wenn Art und Inhalt der Geschäftstätigkeit eine solche Verständigung als möglich erscheinen lassen
ISSN:0947-8094
Второстепенные работы:Enthalten in: Kirche & Recht