Änderung der Vornamen Maria und Hedwig wegen abwendung von der katholischen Kirche, Urteil vom 21.06.2017 - 3 A 755/16

Die Religionsfreiheit umfasst auch die äußere Freiheit den Glauben in der Öffentlichkeit zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten. Anders als bei der Hinzufügung eines zusätzlichen Vornamens aus religiösen Gründen, sind die beiden Vornahmen "Maria" und "Hedwig" aufgrund ih...

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Detalles Bibliográficos
Autor Corporativo: Sachsen, Oberverwaltungsgericht (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
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Publicado: Berliner Wissenschafts-Verlag 2017
En: Kirche & Recht
Año: 2017, Volumen: 23, Páginas: 245-246
Clasificaciones IxTheo:S Derecho eclesiástico
Otras palabras clave:B Legislación sobre la Iglesia nacional
B Jurisprudencia
B Legislación sobre el nombre
Descripción
Sumario:Die Religionsfreiheit umfasst auch die äußere Freiheit den Glauben in der Öffentlichkeit zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten. Anders als bei der Hinzufügung eines zusätzlichen Vornamens aus religiösen Gründen, sind die beiden Vornahmen "Maria" und "Hedwig" aufgrund ihrer heutigen weitgehend säkularen Bedeutung nicht mehr dazu geeignet vornehmlich eine Identifizierung des Namensträgers mit dem katholischen Glauben zu bewirken. Eine Ablegung stellt demzufolge keine öffentlich sichtbare und nachvollziehbare Distanzierung von der Religion dar. (Leitsätze der Redaktion)
ISSN:0947-8094
Obras secundarias:Enthalten in: Kirche & Recht