Änderung der Vornamen Maria und Hedwig wegen abwendung von der katholischen Kirche, Urteil vom 21.06.2017 - 3 A 755/16

Die Religionsfreiheit umfasst auch die äußere Freiheit den Glauben in der Öffentlichkeit zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten. Anders als bei der Hinzufügung eines zusätzlichen Vornamens aus religiösen Gründen, sind die beiden Vornahmen "Maria" und "Hedwig" aufgrund ih...

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Συγγραφή απο Οργανισμό/Αρχή: Sachsen, Oberverwaltungsgericht (Συγγραφέας)
Τύπος μέσου: Εκτύπωση Άρθρο
Γλώσσα:Γερμανικά
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Έκδοση: Berliner Wissenschafts-Verlag 2017
Στο/Στη: Kirche & Recht
Έτος: 2017, Τόμος: 23, Σελίδες: 245-246
Σημειογραφίες IxTheo:SΑ Εκκλησιαστικό Δίκαιο
Άλλες λέξεις-κλειδιά:B Νομολογία (μοτίβο)
B Δημόσιο εκκλησιαστικό δίκαιο
B Δικαίωμα στο όνομα
Περιγραφή
Σύνοψη:Die Religionsfreiheit umfasst auch die äußere Freiheit den Glauben in der Öffentlichkeit zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten. Anders als bei der Hinzufügung eines zusätzlichen Vornamens aus religiösen Gründen, sind die beiden Vornahmen "Maria" und "Hedwig" aufgrund ihrer heutigen weitgehend säkularen Bedeutung nicht mehr dazu geeignet vornehmlich eine Identifizierung des Namensträgers mit dem katholischen Glauben zu bewirken. Eine Ablegung stellt demzufolge keine öffentlich sichtbare und nachvollziehbare Distanzierung von der Religion dar. (Leitsätze der Redaktion)
ISSN:0947-8094
Περιλαμβάνει:Enthalten in: Kirche & Recht