Gericht: Keine Beschneidungsfeier am Karfreitag

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag untersagt. Die Richter bestätigten in einem Eilverfahren eine Verfügung der Stadt Köln, wonach ein Veranstalter an dem christlichen Feiertag nicht einen größeren Saal für die Feier vermieten darf, wie das Gericht am Di...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: KNA 2015
In: Aktueller Dienst / Inland
Year: 2015, Volume: 8, Pages: 17-18
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Religious practice
B Religious freedom
B Administrative court
B Law
B Islam
B State
Description
Summary:Das Verwaltungsgericht Köln hat eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag untersagt. Die Richter bestätigten in einem Eilverfahren eine Verfügung der Stadt Köln, wonach ein Veranstalter an dem christlichen Feiertag nicht einen größeren Saal für die Feier vermieten darf, wie das Gericht am Dienstag in Köln mitteilte. Das islamische Fest mit Gesang und Tanz habe auch un-terhaltenden Charakter, was dem Wesen des Karfreitags nicht entspreche und grundsätzlich gegen das Feiertagsgesetz verstoße, so die Begründung
Contains:Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland