Restaurierung von Kirchen als künstlerische Tätigkeit gem § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Urteil vom 18.10.2006 - 9 K 961/05

Da der Bereich, der für eine künstlerische Tätigkeit eines Kirchenrestaurators in Betracht kommt, nur einen Teilbereich des typischen Arbeitsfeldes eines Restaurators darstellt, ist für die steuerrechtliche Einordnung als freiberufliche Tätigkeit iSv § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG maßgebend, ob sich die kün...

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Corporate Author: Bayern, Finanzgericht, München (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 48, Pages: 388-393
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Tax law
B Art
B Income tax
B Renovation
B Church building
Description
Summary:Da der Bereich, der für eine künstlerische Tätigkeit eines Kirchenrestaurators in Betracht kommt, nur einen Teilbereich des typischen Arbeitsfeldes eines Restaurators darstellt, ist für die steuerrechtliche Einordnung als freiberufliche Tätigkeit iSv § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG maßgebend, ob sich die künstlerische Tätigkeit von den übrigen Tätigkeiten trennen lässt oder ob ein nicht aufteilbares Konglomrat von künstlerischen und den übrigen Leistungsbestandteilen vorliegt. Bei einem nicht aufteilbaren Konglomerat muss die Leistung dananch beurteilt werden, welcher Teil ihr das Gepräge gibt
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946