Eingruppierung eines Sozialarbeiters in einer Einrichtung des Diakonischen Werkes (Nichtsesshaftenheim), Urteil vom 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

Leitsatz: Wird im Arbeitsvertrag auf die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bezug genommen, ist davon auszugehen, dass die Eingruppierung eines Arbeitnehmers sich nach den für die Vergütungsgruppe maßgeblichen Tätigkeitsmerkmalen richten soll.

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企业作者: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
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语言:Undetermined language
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出版: ˜deœ Gruyter 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1996, 卷: 28, Pages: 422-428
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B Kirchliches Dienstrecht
B 教会慈惠服务
B AVR
B 劳资政策
实物特征
总结:Leitsatz: Wird im Arbeitsvertrag auf die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bezug genommen, ist davon auszugehen, dass die Eingruppierung eines Arbeitnehmers sich nach den für die Vergütungsgruppe maßgeblichen Tätigkeitsmerkmalen richten soll.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946