Elterliches Erziehungsrecht und öffentliche Schule, Beschluss vom 25.05.2000 - 51188/99

Leitsatz: Der Staat ist nicht gehindert, im öffentlichen Schulwesen in objektiver, kritischer und pluralistischer Weise auch Informationen und Kenntnisse, die religiöse Sachverhalte berühren (hier: Sexualkundeunterricht), zu vermitteln. Er hat dabei das Recht der Eltern auf Erziehung ihres Kindes na...

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Corporate Author: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Volume: 42, Pages: 412-418
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Elternrechte
B Religious freedom
B Law
B Education
B School law
B Elternpflicht
B Spain
Description
Summary:Leitsatz: Der Staat ist nicht gehindert, im öffentlichen Schulwesen in objektiver, kritischer und pluralistischer Weise auch Informationen und Kenntnisse, die religiöse Sachverhalte berühren (hier: Sexualkundeunterricht), zu vermitteln. Er hat dabei das Recht der Eltern auf Erziehung ihres Kindes nach den eigenen religiösen oder weltanschaulichen Vorstellungen zu respektieren. Diese Gewährleitung des elterlichen Erziehungsrechts begründet - insbesondere in Anbetracht wählbarer Privatschulen - im Bereich des öffentlichen Schulwesens keinen Anspruch auf eine unterschiedliche erzieherische Behandlung der Schüler nach Maßgabe der religiösen und weltanschaulichen Vorstellungen ihrer Eltern.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946