Freistellung eines Lehrers für das muslimischen Freitagsgebet, Beschluss vom 12.03.1981

Leitsatz: Die Gewährleistung freier Religionsausübung "allein oder in Gemeinschaft mit anderen" schließt beide Handlungsformen als gleichrangig ein und eröffnet für die Staatsgewalt keine Wahlmöglichkeit. In Anbetracht der Erfordernisse eines Schulsystems kann ein Lehrer die Berücksichtigu...

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Bibliographic Details
Main Author: EKMR (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Volume: 42, Pages: 29-40
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Civil service regulations
B Religious freedom
B Law
B Islam
B School law
Description
Summary:Leitsatz: Die Gewährleistung freier Religionsausübung "allein oder in Gemeinschaft mit anderen" schließt beide Handlungsformen als gleichrangig ein und eröffnet für die Staatsgewalt keine Wahlmöglichkeit. In Anbetracht der Erfordernisse eines Schulsystems kann ein Lehrer die Berücksichtigung persönlicher Gebetszeiten (hier: Freistellung zur Teilnahme am muslimischen Freitagsgebet) jedenfalls dann nicht verlangen, wenn er das Dienstverhältnis in dieser Hinsicht vorbehaltlos begründet hat.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946