Anrechnung erstatteter Kirchensteuer auf den Sonderausgabenabzug im Erstattungsjahr. Beschluss vom 02.02.1996

Leitsatz: Wird einbehaltene Kirchensteuer, die im Jahr der Einbehaltung als Sonderausgabe berücksichtigt worden ist, in einem späteren Veranlagungszeitraum erstattet, so ist die erstattete Kirchensteuer mit der im Jahr der Erstattung einbehaltenen Kirchensteuer zu verrechnen und nur der Differenzbet...

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Collectivité auteur: Deutschland, Bundesfinanzhof (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Langue indéterminée
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Publié: ˜deœ Gruyter 2000
Dans: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Année: 2000, Volume: 34, Pages: 27-28
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Jurisprudence
B Impôt ecclésiastique
B Droit fiscal
Description
Résumé:Leitsatz: Wird einbehaltene Kirchensteuer, die im Jahr der Einbehaltung als Sonderausgabe berücksichtigt worden ist, in einem späteren Veranlagungszeitraum erstattet, so ist die erstattete Kirchensteuer mit der im Jahr der Erstattung einbehaltenen Kirchensteuer zu verrechnen und nur der Differenzbetrag als Sonderausgabe abziehbar.
ISSN:0340-8760
Contient:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946