Verkehrssicherungspflicht, Kirchendach, Urteil vom 12.05.1995 - 1 S 250/95

Leitsatz: Die Steilheit eines Kirchendachs, sein Alter und seine exponierte Lage können es gebieten, dass sich die Kirchengemeinde durch regelmäßige Kontrollen von der Gefahrlosigkeit des Bauzustands überzeugt. Ist ihr aufgrund mehrerer, in kurzem Zeitabstand auftretender Reparaturfälle bekannt, das...

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Detalhes bibliográficos
Autor Corporativo: Bayern. VerfasserIn Ansbach (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Alemão
Verificar disponibilidade: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Publicado em: 1998
Em: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Ano: 1998, Volume: 33, Páginas: 185-187
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Legislação sobre a construção civil
B Igreja
B Jurisprudência
Descrição
Resumo:Leitsatz: Die Steilheit eines Kirchendachs, sein Alter und seine exponierte Lage können es gebieten, dass sich die Kirchengemeinde durch regelmäßige Kontrollen von der Gefahrlosigkeit des Bauzustands überzeugt. Ist ihr aufgrund mehrerer, in kurzem Zeitabstand auftretender Reparaturfälle bekannt, dass sich trotz der von einer Fachfirma für ausreichend erachteten Mörtelung immer wieder Dachziegel aus dem Kirchendach lösen, dann erfordert die Verkehrssicherungspflicht weiterreichende Maßnahmen (z. B. Untersuchung des Daches durch einen Sachverständigen und unverzügliche Generalisierung).
ISSN:0340-8760
Obras secundárias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946