Verkehrssicherungspflicht, Kirchendach, Urteil vom 12.05.1995 - 1 S 250/95
Leitsatz: Die Steilheit eines Kirchendachs, sein Alter und seine exponierte Lage können es gebieten, dass sich die Kirchengemeinde durch regelmäßige Kontrollen von der Gefahrlosigkeit des Bauzustands überzeugt. Ist ihr aufgrund mehrerer, in kurzem Zeitabstand auftretender Reparaturfälle bekannt, das...
| 企業作者: | |
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| 格式: | Print Article |
| 語言: | German |
| Check availability: | HBZ Gateway |
| Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
| 出版: |
1998
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| In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1998, 卷: 33, Pages: 185-187 |
| IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
| Further subjects: | B
教堂建築
B 建築法 B 司法判決 |
| 總結: | Leitsatz: Die Steilheit eines Kirchendachs, sein Alter und seine exponierte Lage können es gebieten, dass sich die Kirchengemeinde durch regelmäßige Kontrollen von der Gefahrlosigkeit des Bauzustands überzeugt. Ist ihr aufgrund mehrerer, in kurzem Zeitabstand auftretender Reparaturfälle bekannt, dass sich trotz der von einer Fachfirma für ausreichend erachteten Mörtelung immer wieder Dachziegel aus dem Kirchendach lösen, dann erfordert die Verkehrssicherungspflicht weiterreichende Maßnahmen (z. B. Untersuchung des Daches durch einen Sachverständigen und unverzügliche Generalisierung). |
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| ISSN: | 0340-8760 |
| Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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